- Keine klaren Nachweismöglichkeiten, da Belege oder Fotodokumentationen fehlen
- Damit auch gegenüber der Vers.-Gesellschaft keine eindeutige Beweisführung über die tatsächlichen Wertigkeiten der betroffenen Gegenstände
- Dies führt in der Regel zu einem schleppenden, zeitaufwendigen und häufig für beide Seiten unerfreulichen Regulierungsprozedere
- Mangelnde Beweisführung
- Kein genauer Überblick über die tatsächlichen Wertigkeiten des betroffenen Inventars, der Wertgegenstände oder der Schmuckstücke, wodurch es bei einer anschließenden Verwertung oder Veräußerung zu empfindlichen finanziellen Schäden kommen kann.
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