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1. Schadensfälle (Einbruch/Diebstahl-, Haftpflicht-, Wasser- oder Brandschäden)



  • Keine klaren Nachweismöglichkeiten, da Belege oder Fotodokumentationen fehlen
  • Damit auch gegenüber der Vers.-Gesellschaft keine eindeutige Beweisführung über die tatsächlichen Wertigkeiten der betroffenen Gegenstände
  • Dies führt in der Regel zu einem schleppenden, zeitaufwendigen und häufig für beide Seiten unerfreulichen Regulierungsprozedere

2. Insolvenzen, Gerichts- und Erbschaftsfälle



  • Mangelnde Beweisführung
  • Kein genauer Überblick über die tatsächlichen Wertigkeiten des betroffenen Inventars, der Wertgegenstände oder der Schmuckstücke, wodurch es bei einer anschließenden Verwertung oder Veräußerung zu empfindlichen finanziellen Schäden kommen kann.