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In der Regel: keine konkreten Vorstellungen über Umfang und Höhe des Hausrates und Schmuckes

keine besonderen Hinweise von Seiten der Versicherungs-Gesellschaft über die Aufbewahrungs- und Sicherungspflicht von hochwertigen Gegenständen wie Schmuck, Edelsteine, Sammlungen etc. *nur Kleingedrucktes im Vertrag

„Böses Erwachen“ im Schadensfall

häufig langwierige, unangenehme und teuere Erbauseinandersetzungen, da keine Klarheit über Wertigkeiten Zielgruppe

Zielgruppe



  • der höherwertiger Hausrat mit einer Versicherungssumme über 60.000 €
  • Erb- und Gerichtsauseinandersetzungen
  • Rechtsanwälte, Gerichte, Finanzämter, Insolvenz- und Nachlassverwalter, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Banken im Bereich Private Wealth Management, Versicherungsgesellschaften, Versicherungsmakler, Auktionshäuser
  • Privatkunden