Nachlass Wertermittlung von Hausrat und Erbmasse

Wertgutachten zur Erbe- und Nachlassbewertung durch den öffentlich bestellten, vereidigten Sachverständigen

Nicht selten führt ein Todesfall zu unangenehmen Streitigkeiten über den Nachlass, wenn kein Wertgutachten vorliegt. Die Auseinandersetzungen können mitunter erst vor Gericht beendet werden. Häufig können Erbstreitigkeiten selbst vor dem Nachlassgericht nicht abschließend geklärt werden. Verstärkt werden Auseinandersetzungen über das Erbe besonders dann, wenn keine exakten Vorstellungen über den Nachlasswert bestehen.

Die Betroffenen sind meist Laien. Dementsprechend fällt es Erben häufig schwer, den Nachlasswert von geerbten Gegenständen oder Geschenken wie Schmuck, Porzellan, Möbel und gehobenem Hausrat einzuschätzen. Ebenso verhält es sich bei Kunst oder Antiquitäten. Wenn Sie sicher sein wollen, ob unter Ihrem Erbe wertvolle Schätze schlummern, stehe ich Ihnen als Sachverständige für gehobenen Hausrat zur Seite. Eine objektive Wertermittlung des Nachlasses bringt Klarheit von Anfang an. 

Wertbestimmend ist beim Nachlass ist nicht der Anschaffungspreis. Der Nachlasswert entspricht tatsächlich dem Wert, den Sie als Erben beim Verkauf von Hausrat, Schmuck, Kunst und Antiquitäten tatsächlich erzielen auf dem Markt können.

Profitieren Sie von meiner Expertise und der Neutralität als öffentlich bestellte vereidigte Sachverständige, wenn es darum geht, eine Wertermittlung Ihres Nachlasses für Erbschein, Pflichtteilbestimmung oder Veräußerung zu erstellen. Verschaffen Sie sich Klarheit durch die sachverständige Wertermittlung von gehobenem Hausrat, Gold, Schmuck, Edelsteinen, Kunst und Antiquitäten.  Mit Hilfe eines Sachverständigen-Wertgutachtens über den wahren Wert des Erbes finden Sie die Basis für eine faire Erbregulierung.


Welchen Wert hat Ihr Nachlass?
Rufen Sie jetzt an und lassen Sie sich über die Möglichkeiten einer Nachlass Wertermittlung Ihres gehobenen Hausrates beraten.

Tel.: +49 6­221 41 15 80

Nachlassbewertungen und Sachverständigengutachten für Behörden, Gerichte und Nachlassverwalter

Erbteilung und Erbauseinandersetzung

Im Streitfall wird der vereidigte Sachverständige mit der Nachlass Wertermittlung des Hausrates und anderer Wertgegenstände betraut. Er erstellt ein Gutachten über den Nachlasswert der Erbmasse gehobenen Hausrates für Gerichte, Testamentsvollstrecker, Rechtsanwälte oder Nachlassverwalter. Der gesamte Nachlass wie Kunstgegenstände, Schmuck, Antiquitäten und hochwertiger Hausrat werden neutral und unabhängig bewertet. Ein Wertgutachten eines vereidigten Sachverständigen und Schmuckgutachters trägt wesentlich zu einer schnellen Nachlassregelung bei. Sie können Rechtsanwalts- wie Gerichtskosten erheblich reduzieren. Seit 1987 erstelle ich als Schmuckgutachterin und öffentlich vereidigte Sachverständige der IHK Rhein- Neckar für Edelsteine, Gold- und Silberwaren sowie gehobenen Hausrat Wertgutachten über den Nachlasswert.

Hausratschätzungen für die Erstellung eines Testaments

Nachlasswert ermitteln - Erbe gerecht aufteilen - Streitfälle vermeiden

Nicht nur im Falle von Erbstreitigkeiten werde ich mit Nachlass Wertermittlung von Hausrat, Schmuck und Kunstgegenständen beauftragt. Ein Sachverständigen Gutachten über den tatsächlichen Nachlasswert beugt Konflikten im Falle einer Erbschaft vor. Bereits vor der Testamentserstellung beauftragen Erblasser mich damit, den Wert des Erbes zu ermitteln und wertmäßige Sachverhalte zu klären. Schnell und diskret erstelle ich eine Hausratschätzung und berate Sie bei der Wertermittlung Ihres Nachlasses. Eine Testamentserstellung auf der Basis von Hausratbewertungen über das Erbe, z. B. Kunst- und Einrichtungsgegenständen oder Schmuck und Antiquitäten, ermöglicht eine faire Verteilung unter den Hinterbliebenen. Liegt eine Nachlassberechnung vor, kann das Erbe schon zu Lebzeiten gerecht verteilt. Erbauseinandersetzungen und damit Familienstreitigkeiten können vermieden werden.

Beratung für Erbengemeinschaften für Erbverteilung und Erbschaftssteuer

Nachlassbewertung im Falle einer gewünschten Veräußerung

Auch wenn der Prozess um das Erbe ohne Auseinandersetzungen verläuft, ist es häufig der Wunsch der neuen Eigentümer den aktuellen Nachlasswert der Erbmasse zu erfahren. Im Falle einer gewünschten Veräußerung des Nachlasses ist es sinnvoll, sich die neutrale Meinung eines vereidigten Sachverständigen einzuholen. Als erfahrener Nachlassberater informiere ich Sie über die aktuellen Absatzmöglichkeiten der Erbmasse und den derzeitigen Markt. Vermeiden Sie durch meine fachliche Beratung, Wertgegenstände unter ihrem Wert zu veräußern.
Erbengemeinschaften helfe ich durch eine neutrale Nachlassbewertung, das Erbe gerecht aufzuteilen.

Die korrekte Erbschaftssteuerermittlung ist ein weiterer wichtiger Vorteil für Erben – überzogene Steuerforderungen werden von vorn herein vermieden.

Erbe- und Nachlassbewertung mit Blick auf die Erbschaftssteuer

Nicht selten werden viel zu hohe Steuern auf einen Nachlass erhoben. Die Ermittlung des Nachlasswertes durch einen Sachverständigen, ermöglicht Ihnen die Abgabe einer korrekten und vorteilhaften Erbschaftssteuererklärung.

Auf Grundlage des Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetzes wird die anfallende Steuer vom Erben eingezogen. Das Erbe wird um die Höhe des Steuerbetrages gekürzt. Wie hoch die Erbschaftssteuer ausfällt, ist abhängig von der Wertermittlung des Erbes, der Steuerklasse des Erbens und den Freibeträgen in Abhängigkeit des Verwandtschaftsverhältnisses zum Erblasser.

Häufig geschieht es, dass der Wert eines Erbes durch das Finanzamt höher angesetzt ist, als es der Realität entspricht. In der Konsequenz erhebt der Staat eine höhere Erbschaftssteuer als es dem Wert des Erbes entspricht. Nur wenn Sie den Wert Ihres Erbes kennen, können Sie sich vor überhöhter Erbschaftssteuer schützen.
Sie benötigen ein professionelles Wertgutachten durch einen Sachverständigen für Ihre Erb- und Nachlassregelung? Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Qualifikationen für die Nachlassbewertung
Dr. Haidrun Wietler, vereidigte Sachverständige

Meine Sachkunde, Zuverlässigkeit und Integrität als Sachverständige wurden vor der öffentlichen Bestellung geprüft. Als vereidigte Sachverständige bin ich dazu verpflichtet, unparteiisch, unabhängig und objektiv den vorgegebenen Sachverhalt zu beurteilen und den Nachlasswert neutral zu ermitteln. Ich unterliege auch über die Beendigung einer Beauftragung hinaus der Schweigepflicht. Durch die regelmäßige Teilnahme an Weltkongressen bin ich beständig am Puls des Marktes und der aktuellen Wertentwicklungen. Ihr Vorteil: Wertvolle Stücke werden im Falle der Veräußerung nicht unter Wert verkauft.

  • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der IHK Rhein- Neckar für Edelsteine, Gold- und Silberwaren
  • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der IHK Rhein- Neckar für gehobenen Hausrat
  • Seit 1990 Expertin in der Sendung Kunst & Krempel des Bayerischen Fernsehens
  • Autorin für die nationalen Magazine „Trödler und Sammlerjournal“ und „Weltkunst“
 Sachverständige Dr. Haidrun Wietler: Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der IHK Rhein- Neckar für Edelsteine, Gold- und Silberwaren Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der IHK Rhein- Neckar für gehobenen Hausrat

Dr. Haidrun Wietler
Sachverständigenbüro

Ziegelhäuser Landstr. 59
D-69120 Heidelberg

Tel.: +49 6­221 41 15 80
Fax: +49 6­221 47 56 06
Mobil: +49 1­72 6 02 61 60
E-Mail: info@wietler.com
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Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der IHK Rhein- Neckar für Edelsteine, Gold- und Silberwaren
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der IHK Rhein- Neckar für gehobenen Hausrat

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