Sachverständigenbüro zur Wertermittlung
von Hausrat sowie Wert- und Kunstgegenständen

Wertermittlung des Hausrates für die Versicherung

Häufig besitzen Privatpersonen keine konkreten Vorstellungen über Umfang und Höhe ihres Hausrats und Schmucks. Im Schadensfall kommt es leider oft zum bösen Erwachen. Daher bedarf es vorsorglich eines Wertgutachtens durch einen Sachverständigen sowie einer Dokumentation der Gegenstände. Bei Eintreffen eines Schadensfalls kann dann über die einfache Wertermittlung aus der dokumentierten Hausrats- und Schmuckakte eine schnelle und faire Schadensregulierung erreicht werden.

Wertermittlung bei Scheidung, Trennung oder Erbschaftsregelungen

Wenn keine Klarheit über den Wert des Hausrates oder den Nachlasswert bestehen, ziehen sich Erb- und Scheidungsauseinandersetzung unnötig in die Länge. Das ist für alle Beteiligten unangenehm und teuer. Für eine faire Erb- bzw. Scheidungsregulierung ist die objektive Wertermittlung des Hausrates, bzw. des Nachlasswertes mit allen Gegenständen unabdingbar.

Wertermittlung im Falle einer Veräußerung

Portrait - Sachverständige Dr. Haidrun Wietler
Im Falle einer gewünschten Veräußerung, z. B. im Rahmen einer Haushaltsauflösung, wird eine interessenneutrale Wertermittlung des betroffenen Hausrates, der Wert- oder Kunstgegenstände sowie eine objektive Beratung über deren Verwertungsmöglichkeiten notwendig. Um eine exakte Wertermittlung zu vollziehen, bedarf es aktueller Kenntnisse über den Markt sowie die fachliche Expertise für eine exakte Beurteilung der Objekte.

Sie wünschen eine Wertermittlung durch ein Sachverständigenbüro für Hausrat, Wert- und Kunstgegenstände? Ich freue mich, von Ihnen zu hören!

Portrait - Sachverständige Dr. Haidrun Wietler

Dr. Haidrun Wietler
Sachverständigenbüro

Ziegelhäuser Landstr. 59
D-69120 Heidelberg

Tel.: +49 6­221 41 15 80
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